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AGB und Datenschutz

1. Diese Allgemeinen Beratungsbedingungen gelten für alle Leistungen der SysMain Unternehmensberatung, soweit nicht etwas anderes vereinbart worden ist. Etwaigen allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird widersprochen.

2. Die SysMain Unternehmensberatung übt ihre Tätigkeit im Sinne beratender Dienstleistungen in Übereinstimmung mit den anerkannten Regeln des Berufsstandes aus.

3. Exklusivität für bestimmte Produktfelder, Untersuchungsgegenstände oder Untersuchungsmethoden kann in der Regel nicht gewährt werden. Soweit in begründeten Ausnahmefällen Exklusivität vereinbart wird, sind ihre Dauer und das zusätzlich zu berechnende Honorar festzulegen.

4. Das Eigentums- und Urheberrecht an der erbrachten Leistungen der SysMain Unternehmensberatung liegen bei dieser.

5. Die SysMain Unternehmensberatung ist verpflichtet, sämtliche vom Auftraggeber erhaltenen Informationen streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich für die Durchführung des Beratungsauftrages zu verwenden. Die gewonnenen Erkenntnisse stehen – sofern nichts anderes vereinbart ist – nur dem jeweiligen Auftraggeber zur Verfügung. Gewerbliche Schutzrechte an Arbeitsergebnissen der SysMain Unternehmensberatung wie z.B. Urheber- oder Markenrechte an Auswertungen, Planungsunterlagen, Berichten, Dokumentationen, Zeichnungen und ähnlichen Materialien, die dem Auftraggeber in schriftlicher, maschinenlesbarer und/oder anderer Darstellungsform übergeben werden, stehen der SysMain Unternehmensberatung zu. An den Arbeitsergebnissen im vorstehenden Sinne räumt die SysMain Unternehmensberatung dem Auftraggeber vorbehaltlich anderer Vereinbarungen im Beratungsvertrag das zeitlich und räumliche unbeschränkte, nicht ausschließliche Recht ein, diese Arbeitsergebnisse zur Umsetzung der Beratungsleistungen von der SysMain Unternehmensberatung zu verwenden. Weitergehende Nutzungen oder Rechte wie bspw. die Vervielfältigung von Werkstücken oder Unterlagen sowie die Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die SysMain Unternehmensberatung.

6. Die SysMain Unternehmensberatung gewährleistet die ordnungsgemäße Durchführung des Beratungsprojekts. Beanstandungen können nur auf schuldhafte Verletzung der SysMain Unternehmensberatung obliegenden Sorgfaltspflicht gestützt werden. Werden die Ergebnisse des Projekts aus Gründen, die die SysMain Unternehmensberatung nicht zu vertreten hat, nicht termingerecht übergeben, so kann der Auftraggeber eine angemessene Nachfrist setzen. Nach Ablauf dieser Frist kann er insoweit vom Vertrag zurücktreten, als die im Auftrag festgelegte Leistung nicht erbracht ist. Ein eventueller Verzugsschaden ist nicht zu ersetzen. Im Falle der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Herbeiführung des Verzuges gilt die gesetzliche Regelung. Ist das Projekt nicht auftragsgemäß durchgeführt worden, so kann der Auftraggeber Nachbesserungen verlangen. Wenn die Nachbesserung nicht möglich oder binnen angemessener Frist nicht ordnungsgemäß beendet ist, kann er den Vergütungsanspruch mindern. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Im Fall der Haftung oder grober Fahrlässigkeit gilt die gesetzliche Regelung. Die SysMain Unternehmensberatung haftet nicht für Folgeschäden irgendwelcher Art, die dem Auftraggeber im Zusammenhang mit der für ihn erbrachten Beratungsleistung stehen. Im Falle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit ist die Haftungssumme auf das vereinbarte Beratungshonorar begrenzt. Die SysMain Unternehmensberatung darf die vertraglichen Leistungen ganz oder teilweise durch die Einschaltung von geeigneten Dritten erbringen.

7. Mit Vertragsunterzeichnung bzw. Auftragserteilung erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden, dass die SysMain Unternehmensberatung ihn als Referenz nennen darf - sowohl in mündlicher und gedruckter Form als auch auf der Website - ohne eine weitere zusätzliche schriftliche Genehmigung einholen zu müssen.

8. Der Auftraggeber haftet für alle mittelbaren oder unmittelbaren, auch unverschuldeten Schäden, die der SysMain Unternehmensberatung oder Dritten aus der Verwendung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Materialien entstehen, es sei denn, es besteht schuldhaftes Verhalten auf Seiten von der SysMain Unternehmensberatung.

9. Die SysMain Unternehmensberatung unterbreitet dem Auftraggeber einen Projektvorschlag, in dem Aufgabenstellung, Projektplanung, Ergebnisgesichtspunkte sowie das geforderte Honorar für das Projekt angegeben werden.

10. Die Honorarvereinbarung, sonstige Zahlungen wie Spesen, Drittkosten, Auslagen etc. und die Zahlungsmodalitäten sind im Projekteinzelvertrag festgelegt. Das Honorar wird zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt und ist sofort ohne Abzüge fällig. Bei abweichenden Vereinbarungen gilt der Projekteinzelvertrag.

11. Eine Abtretung von Rechten oder Übertragung von Pflichten aus diesem Vertrag bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Vertragspartner. Änderungen und Ergänzungen des Beratungsvertrags sowie die Aufhebung dieser Klausel selbst bedürfen der Schriftform. Falls einzelne Bestimmungen des Vertrags unwirksam sein oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrags dadurch nicht berührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtstand ist Wiesbaden. Unbeschadet dessen ist SysMain Unternehmensberatung berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.

Datenschutz:
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